Einer Immobilienverwaltung, die den alten Staub abschüttelt und Sie kompetent in der Bewirtschaftung Ihrer Bremer Immobilie begleitet? – Dann sind Sie bei uns genau richtig. Gerne beantworte ich Ihre Verwaltungsfragen bei einem persönlichen Gespräch in Bremen.
Wir begleiten Sie als Gemeinschaft Bremer Wohnungseigentümer gerne in allen Belangen des gemeinschaftlichen Eigentums.
Wir übernehmen für Sie die Verwaltung Ihres Mietobjektes und treten in Bremen als Ansprechpartner für Ihre Mieter ein.
Wir übernehmen auch gerne die Verwaltung Ihres Sondereigentums in Bremen und die gesamte Abwicklung mit Ihren Mietern.
Ob einmalig oder jährlich, wir unterstützen Sie gerne bei den Nebenkostenabrechnungen und nehmen Ihnen die Erstellung ab.
Azubiwanderungen
Die Verwaltungsaufgaben im Bereich der Bremer Immobilien haben in erster Linie mit Fachkompetenz, organisatorischem Talent und einem guten zwischenmenschlichen Umgang zu tun. Sprechen Sie uns hierfür gerne an. Wir setzen auf eine vertrauensvolle, loyale, respektvolle und ehrliche Zusammenarbeit. Für diese Werte stehen wir und setzen auf das gegenseitige Einhalten dieser Werte in der Zusammenarbeit.
Objektbetreuer
Zertifizierte Verwalterin
Niemand möchte seine Immobilie einer Verwaltung anvertrauen, welche ihm nicht zusagt. Daher lernen wir einander immer persönlich in Bremen kennen, bevor es zu einer Angebotsabgabe zwecks Zusammenarbeit kommt. Ob als Hausverwaltung für Gewerbeimmobilien, Eigentümerversammlungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, etc. – Wir stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite.
Die Antwort lautet “Ja”. Wir sind der Auffassung, dass Objekte aufgrund ihrer Größe nicht ausgeschlossen werden sollten. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir hier die Möglichkeiten und auch die Zusammenhänge, wieso für kleinere Objekte das Grundhonorar jedoch in einem anderen, als vielleicht bisher gewohnten Rahmen, angesetzt wird.
Unsere Telefonzeiten sind eingeschränkt und dies ganz bewusst. Um all Ihre Anliegen auch abarbeiten zu können und auch Maßnahmen auszuarbeiten, komplexe Angelegenheiten zu lösen, benötigen auch wir etwas Ruhe und Zeit. Sie können uns, wenn Sie uns nicht telefonisch erreichen können, eine Nachricht hinterlassen und wir melden uns, sobald es uns möglich ist, telefonisch bei Ihnen zurück. Sie können immer gerne eine E‑Mail senden und auch auf diesem Wege gerne um einen Rückruf bitten.
Wenn Sie uns nicht erreichen, es der klassische Heiligabend mit einem Wasserrohrbruch ist oder die Heizung um 23 Uhr abends ausgefallen ist, dann hängt für diese Fälle eine Notfall-Liste in Ihrem Objekt aus. Sollte auch gemäß dieser Liste einmal der notwendige Handwerker nicht zu erreichen sein, darf in einem Notfall natürlich auch ein anderer Handwerker kontaktiert werden.
Die bestehenden Verträge mit den Dienstleistern oder auch Handwerksbetrieben bleiben bestehen. Die Verträge sind, wenn es sich bei Ihrem Objekt um eine WEG handelt, zwischen der WEG und dem Auftragsnehmer geschlossen worden. Ein Verwalterwechsel ändert hieran nichts. Sofern Sie Alleineigentümer einer Immobilie sind, so haben auch Sie direkt den Vertrag mit dem Auftragnehmer geschlossen. Dies dann lediglich vertreten durch einen Verwalter. Ein Verwalterwechsel bedeutet also nicht, dass bestehende Verträge beendet werden.
WEG steht für Wohnungseigentumsgesetz und wird in der Praxis „umgangssprachlich“ für Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt.
Den Verkauf von Immobilien nehmen wir nicht vor und schließen dies für uns auch vollständig aus. „Schuster bleib bei deinen Leisten“ – und so bleiben wir auch bei unserer Kernkompetenz. Hinsichtlich der Vermietung nehmen wir diese in Ausnahmefällen im Rahmen der Miet- oder Sondereigentumsverwaltung vor. Allerdings ist auch dies eher selten der Fall. In der Regel vergeben wir diese Aufträge in Abstimmung mit dem/der Eigentümer/in an einen Makler.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Jede Immobilie ist in ihrem Arbeitsumfang und ihren Strukturen einzigartig. Daher muss dies im Vorfeld von uns, gemeinsam mit Ihnen, in Augenschein genommen werden, um hier eine adäquate Aussage treffen zu können.
Die ausführliche und umfassende Antwort hierauf würde den Rahmen deutlich sprengen. In Gesprächen erläutern wir jedoch gerne, wieso es eine deutliche Veränderung hinsichtlich der Honorare gibt. Für Verwalter gibt es inzwischen Auflagen, die erfüllt werden müssen (früher hat es diese kaum bis gar nicht gegeben), Fortbildungen sind notwendig, um die gute Objektbetreuung zu gewährleisten und eine gute und zugewandte Betreuung ist kaum möglich, wenn eine enorm hohe Anzahl an Einheiten betreut werden muss. Es geht um Ihre Immobilie — eine fachkompetente, zielorientierte und innovative Verwaltung ist hier angemessen.
Montag bis Freitag:
09:00 — 13:00 Uhr